Teilnahmebedingungen Präventionskurse

Teilnahme-, Zahlungs- und Datenschutzbedingungen für Präventionskurse nach $ 20 SGB V

1 . Anmeldung und Vertragsabschluss

Die Anmeldung zu einem Präventionskurs ist verbindlich. Mit Zugang der Anmeldung beim
Kursanbieter kommt ein Vertrag zwischen dem Teilnehmenden und dem Kursanbieter
zustande.
Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmende, die Teilnahme-, Zahlungs- und
Datenschutzbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Die
Einbeziehung der AGB erfolgt durch ausdrückliche Zustimmung des Teilnehmenden bei
der Anmeldung. Die Teilnahmebedingungen stehen dem Teilnehmenden vor
Vertragsschluss zur Verfügung.

2. Datenschutz

2.1 Verantwortliche Stelle und Kontaktdaten
Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung ist: Physio Palm, Inh: Sandra Palm,
Schwalmstraße 291a, 41238 Mönchengladbach, info@physio-palm.de

2.2 Rechtsgrundlage und Zwecke der Datenverarbeitung
Die im Rahmen der Anmeldung und Kursdurchführung erhobenen personenbezogenen
Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO (Durchführung des
Vertragsverhältnisses), Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO (Erfüllung gesetzlicher
Verpflichtungen, insbesondere gegenüber den Krankenkassen) sowie Art. 9 Abs. 2 lit. h )
DS-GVO (Verarbeitung von Gesundheitsdaten) verarbeitet.
Die Zwecke der Datenverarbeitung umfassen:
• Durchführung und Verwaltung des Kurses
• Abrechnung der Kursgebühren
• Erstellung von Teilnahmebescheinigungen für die Krankenkassen
• Kommunikation mit den Teilnehmenden
• Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten

2.3 Datenempfänger
Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsdurchführung
erforderlich ist oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Dies umfasst insbesondere:
• Gesetzliche Krankenkassen (für Zwecke der Bezuschussung)
• Steuerberater (für steuerliche Zwecke)
• Auftragsverarbeiter (z. B. für IT-Dienste)

2.4 Speicherdauer
Die Daten werden gespeichert, solange dies für die Erfüllung der vertraglichen und
gesetzlichen Zwecke erforderlich ist. Im Regelfall beträgt die Speicherdauer:
• Vertragsdaten: 10 Jahre nach Vertragsende (aufgrund steuerrechtlicher
Aufbewahrungsfristen)
• Gesundheitsdaten: 10 Jahre nach Vertragsende
• Buchhaltungsunterlagen: 10 Jahre

2.5 Betroffenenrechte
Teilnehmende haben das Recht auf:
• Auskunft über die z u ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 1 5 DS-GVO)
• Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DS-GVO)
• Löschung ihrer Daten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht
entgegensteht (Art. 17 DS-GVO)
• Einschränkung der Verarbeitung (Art. 1 8 DS-GVO)
• Datenübertragbarkeit (Art. 2 0 DS-GVO)
• Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO)
• Widerruf einer erteilten Einwilligung, ohne dass die Rechtmäßigkeit der bis zum
Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird
Zur Ausübung dieser Rechte können sich die Teilnehmenden an die oben genannte
Kontaktdaten wenden.

2.6 Beschwerderecht
Teilnehmende haben das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung
ihrer personenbezogenen Daten zu beschweren. Zuständige Aufsichtsbehörde ist:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf

3 . Mindestteilnehmerzahl und Kursabsage durch den Anbieter
Der Kurs findet nur statt, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von mindestens
fünf Teilnehmenden erreicht wird.
Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht oder muss der Kurs aus organisatorischen
Gründen abgesagt oder verschoben werden, werden bereits gezahlte Kursgebühren
vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

4. Stornierung und Rücktritt durch Teilnehmende
Eine Stornierung der Kursteilnahme ist bis zu zwei Wochen vor Kursbeginn kostenlos
möglich. Die Stornierung muss schriftlich per Brief oder i n Textform per E-Mail erfolgen.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung beim Kursanbieter.
Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die volle Kursgebühr fällig. Maßgeblich ist
der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung beim Kursanbieter.

5. Krankheit und besondere Ausnahmefälle
Im Falle einer Erkrankung oder anderer persönlicher Verhinderungsgründe besteht
grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr.
Der Kursanbieter kann i m Einzelfall und nach Vorlage eines ärztlichen Attests ganz oder
teilweise auf die Erhebung von Ausfall- oder Stornogebühren verzichten. Ein
Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.

6 . Erstattung durch gesetzliche Krankenkassen
Die Bezuschussung bzw. Erstattung der Kursgebühr erfolgt ausschließlich nach den
jeweils geltenden Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen.
Voraussetzung hierfür sind insbesondere:
• die Anerkennung des Kurses als Präventionskurs nach S 2 0 SGB V,
• die ordnungsgemäße Teilnahme,
• das Erreichen der von der Krankenkasse geforderten Mindestteilnahmequote
sowie
• die Vorlage der Teilnahmebescheinigung.
Ausfall-, Storno- oder sonstige Gebühren werden von den gesetzlichen Krankenkassen
nicht erstattet.

7. Kursabbruch und Fehlzeiten
Ein Anspruch auf Kostenerstattung durch die Krankenkasse besteht nur bei Erreichen der
jeweils erforderlichen Mindestteilnahmequote.
Ein vorzeitiger Kursabbruch oder Fehlzeiten begründen keinen Anspruch auf eine anteilige
Rückerstattung der Kursgebühr.

8. Haftung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Für mitgebrachte Gegenstände,
Kleidung, Wertsachen oder Geld übernimmt der Kursanbieter keine Haftung, e s sei denn,
ihm fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
Der Kursanbieter haftet nur für solche Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob
fahrlässigem Verhalten beruhen sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper
oder Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen,
soweit keine vertraglichen Hauptpflichten verletzt werden.

9 . Ausschluss von Teilnehmenden
Der Kursanbieter behält sich vor, Teilnehmende bei grobem Fehlverhalten oder bei
erheblicher Störung des Kursablaufs von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Eine
Rückerstattung der Kursgebühr erfolgt in diesem Fall nicht.

10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften.